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   OLG Dresden, 20.02.2024 - 4 U 1634/23   

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OLG Dresden, 20.02.2024 - 4 U 1634/23 (https://dejure.org/2024,7086)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.02.2024 - 4 U 1634/23 (https://dejure.org/2024,7086)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. Februar 2024 - 4 U 1634/23 (https://dejure.org/2024,7086)
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  • Justiz Sachsen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

    Auszug aus OLG Dresden, 20.02.2024 - 4 U 1634/23
    Die Klagepartei begehrt mit dem Klageantrag zu 1) eine Entschädigungsleistung, die sich auf behauptete Verstöße gegen die DSGVO gründet - vor und nach deren Inkrafttreten - infolge der Veröffentlichung ihrer Daten und des Scraping-Vorfalls, damit auf einem einheitlichen Lebenssachverhalt und einen dadurch näher bestimmten Streitgegenstand (i.E. ebenso OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 51; OLG Köln, Urteil vom 07.12.2023 - 15 U 108/23, Rn. 17, 18).

    Eine Entscheidung zu diesen Fragen kann dahinstehen, weil sich weder dem Klage- noch dem Berufungsvorbringen entnehmen lässt, dass der behauptete Schaden durch eine rechtzeitige Erfüllung dieser Pflichten noch hätte verhindert werden können (vgl. Senat a.a.O.; ebenso OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 148; OLG Köln, Urteil vom 07.12.2023 - 15 U 108/23, Rn. 44).

    Im Hinblick darauf, dass vier Jahre nach dem Scraping-Vorfall und dem unbefugten Zugriff Dritter auf die Daten ein kausaler materieller Schaden nicht entstanden ist und auch keine konkreten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Klagepartei eine Gefährdung ihres Vermögens drohen könnte, kann nach alledem davon ausgegangen werden, dass mit dem Eintritt eines materiellen Schadens nicht mehr zu rechnen ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn. 215 - juris).

    Dem Vortrag der Klagepartei lassen sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass im Hinblick auf die konkret betroffenen Daten und sein Verhalten noch ein materieller Schaden drohen könnte (vergleiche auch OLG Hamm, Urteil vom 15 2823 - 7 U 19/23 - juris, Rn. 214 ff., so auch OLG Köln, Urteil vom 07.12.2023 - 15 U 33/23 - juris).

    Ob ein Titel Handlungspflichten auferlegt oder Unterlassung fordert, ist im Wege der Auslegung mit Blick auf den Schwerpunkt der jeweils in Rede stehenden Verpflichtung zu beurteilen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 221 - juris).

    Vorliegend fordert die Klagepartei mit dem Antrag Ziffer 3 a im Schwerpunkt ein aktives Tun, das nicht nach § 890 ZPO, sondern als vertretbare Handlung nach § 887 ZPO zu vollstrecken ist - nämlich zukünftig Kontaktimportfunktionen nur im Einklang mit den einzuhaltenden Sicherheitsvorkehrungen "freizuschalten", um Zugriffe unbefugter Dritter nach Möglichkeit von vorneherein zu verhindern - so wie es die DSGVO verlangt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 222 - juris).

    Gemäß Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO stellt der Verantwortliche eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung (vgl. OLG Hamm im Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 244 ff. - juris).

  • OLG Dresden, 05.12.2023 - 4 U 1094/23

    Anspruch gegen eine Betreiberin eines sozialen Netzwerkes wegen behaupteter

    Auszug aus OLG Dresden, 20.02.2024 - 4 U 1634/23
    Voreinstellungen eines sozialen Netzwerks sind nach dem Grundsatz der "Datenschutzfreundlichkeit" so auszugestalten, dass nur die Verarbeitung standardmäßig ausgeführt wird, die unbedingt erforderlich ist, um den vorgesehenen rechtmäßigen Zweck zu erreichen; eine Suchbarkeitsvoreinstellung aus "alle" steht hiermit nicht im Einklang (Festhaltung Senat, Urteile vom 5. Dezember 2023, 4 U 709/23 und 4 U 1094/23).

    Zur Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen des Senats in dem Urteil vom 5.12.2023, Az. 4 U 1094/23 (dort unter II. 1. b) a)), Bezug genommen.

    Insoweit wird zur Begründung auf das Urteil des Senats vom 15.12.2023, Az. 4 U 1094/23, Bezug genommen (dort unter II. 1. b) b. iii, iv).

    Es fehlt aber insbesondere an einem Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Senat, Urteil vom 05.12.2023 - 4 U 1094/23 - juris).

    Angesichts des Umstandes, dass der Unterlassungsanspruch insoweit auch ausdrücklich mit der möglichen Verwendung der Telefonnummer über das CIT begründet wird, dieses Tool aber unstreitig spätestens seit Oktober 2019 nicht mehr besteht, ist jedenfalls ein Rechtsschutzbedürfnis für einen in die Zukunft gerichteten Unterlassungsantrag nicht mehr zu erkennen (vgl. Senat, Urteil vom 05.12.2023 - 4 U 1094/23 - juris).

    Die Verletzung einer Unterlassungsverpflichtung begründet die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für identische Verletzungsformen, sondern auch für andere Vertragspflichtverletzungen, soweit die Verletzungshandlungen im Kern gleichartig sind (BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 192/20 -, Rn. 115 - 116,- juris; vgl. Senat, Urteil vom 05.12.2023 - 4 U 1094/23 - juris).

    Eine solche aufwändige Umprogrammierung der Suchfunktion eines Unternehmens mit weit über einer Milliarde Nutzern erfordert einen derartigen Aufwand, dass nicht davon auszugehen ist, dass diese Umprogrammierung alsbald wieder rückgängig gemacht und die hiervon ausgehende Gefahr erneut in Kauf genommen würde (vgl. Senat, Urteil vom 05.12.2023 - 4 U 1094/23 - juris).

  • EuGH, 04.05.2023 - C-300/21

    Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch

    Auszug aus OLG Dresden, 20.02.2024 - 4 U 1634/23
    82 Abs. 2 DSGVO, der die Haftungsregelung, deren Grundsatz in Abs. 1 dieses Artikels festgelegt ist, präzisiert, übernimmt die drei Voraussetzungen für die Entstehung des Schadenersatzanspruchs, nämlich eine Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verstoß gegen die Bestimmungen der DSGVO, ein der betroffenen Person entstandener Schaden und ein Kausalzusammenhang zwischen der rechtswidrigen Verarbeitung und diesem Schaden (so EuGH Urteil vom 04.05.2023 - C - 300/21, Rn 36 - juris).

    Zwar muss der Schaden nicht eine gewisse Erheblichkeit erreichen, jedoch besteht ein Nachweiserfordernis für immaterielle Schäden durch die betroffene Person (vgl. EuGH, Urteil vom 04.05.2023 - C - 300/21, 49, 50 - juris).

    Da im Allgemeinen jeder Verstoß gegen eine Norm über den Schutz personenbezogener Daten zu einer negativen Reaktion der betroffenen Person führen kann (vgl. Schlussanträge des Generalanwaltes C... S...-B... von 06.10.2022 - C 300/21, Rn 113 - juris) und ein Schadensersatz, der sich aus einem bloßen Unmutsgefühl wegen der Nichtbeachtung des Rechts durch einen anderen ergibt, einem "Schadensersatz ohne Schaden" recht nahe kommt, der nicht von Art. 82 erfasst ist (vgl. EuGH, Urteil vom 04.05.2023 - C - 300/21, Rn. 36 ff - juris), reicht demgegenüber allein der potenzielle oder hypothetische Schaden oder die bloße Beunruhigung wegen des Diebstahls der eigenen personenbezogenen Daten nicht aus (vgl. Schlussanträge des Generalanwaltes C...... vom 26.10.2023 - C 182/22, Rn 24 - juris).

  • OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 108/23

    Schadensersatz, Unterlassungs-, Feststellungs- und Auskunftsansprüche aus einem

    Auszug aus OLG Dresden, 20.02.2024 - 4 U 1634/23
    Die Klagepartei begehrt mit dem Klageantrag zu 1) eine Entschädigungsleistung, die sich auf behauptete Verstöße gegen die DSGVO gründet - vor und nach deren Inkrafttreten - infolge der Veröffentlichung ihrer Daten und des Scraping-Vorfalls, damit auf einem einheitlichen Lebenssachverhalt und einen dadurch näher bestimmten Streitgegenstand (i.E. ebenso OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 51; OLG Köln, Urteil vom 07.12.2023 - 15 U 108/23, Rn. 17, 18).

    Eine Entscheidung zu diesen Fragen kann dahinstehen, weil sich weder dem Klage- noch dem Berufungsvorbringen entnehmen lässt, dass der behauptete Schaden durch eine rechtzeitige Erfüllung dieser Pflichten noch hätte verhindert werden können (vgl. Senat a.a.O.; ebenso OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 148; OLG Köln, Urteil vom 07.12.2023 - 15 U 108/23, Rn. 44).

    Unabhängig davon, auf welche mögliche Anspruchsgrundlage sich sodann eine solche Kostenerstattung stützten könnte (vgl. zu den möglichen Anspruchsgrundlagen: OLG Köln, Urteil vom 07.12.2023 - 15 U 108/23, Rn. 75 ff) bestanden - zumal in Ansehung der eigenen Öffentlichkeitsarbeit der Beklagten zum Scraping-Vorfall, die dem Kläger schon vor dem Schreiben vom 04.10.2022 bekannt war - zu dem konkreten Vorfall keine durchsetzbaren Hauptansprüche, zu denen der Kostenerstattungsanspruch akzessorisch sein könnte, und war die anwaltliche Beauftragung für eine erstmalige Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs nicht erforderlich.

  • EuGH, 14.12.2023 - C-340/21

    Natsionalna agentsia za prihodite - DSGVO: Bereits Angst vor Datenmissbrauch kann

    Auszug aus OLG Dresden, 20.02.2024 - 4 U 1634/23
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 14.12.2023 - C - 340/21 - juris) kann ein Kontrollverlust grundsätzlich einen immateriellen Schaden begründen.

    Aus der beispielhaften Aufzählung im Erwägungsgrund Nr. 85 der "Schäden", die den betroffenen Personen entstehen können, geht hervor, dass der Unionsgesetzgeber unter den Begriff "Schaden" insbesondere auch den bloßen "Verlust der Kontrolle" über ihre eigenen Daten infolge eines Verstoßes gegen die DSGVO fassen wollte, selbst wenn konkret keine missbräuchliche Verwendung der betreffenden Daten zum Nachteil dieser Personen erfolgt sein sollte (vgl. EuGH, Urteil vom 14.12.2023 - C - 340/21, Rn 82 - juris).

  • EuGH, 25.01.2024 - C-687/21

    MediaMarktSaturn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen

    Auszug aus OLG Dresden, 20.02.2024 - 4 U 1634/23
    Der Senat sieht dagegen keinen Anlass für die Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV oder für die Aussetzung des vorliegenden Verfahrens bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in den Verfahren C-189/22, C-741/21, C-687/21, C-667/21, C-340/21 und C-307/22.

    Auch die Vorlagefragen im Verfahren C-687/21 sind für die Entscheidung des hiesigen Rechtsstreits nicht erheblich, da der Senat weder von einer mangelnden Bestimmtheit des Art. 82 DSGVO ausgeht noch über eine vergleichbare Fallgestaltung zu entscheiden hat.

  • EuGH, 11.04.2024 - C-741/21

    juris - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der

    Auszug aus OLG Dresden, 20.02.2024 - 4 U 1634/23
    Der Senat sieht dagegen keinen Anlass für die Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV oder für die Aussetzung des vorliegenden Verfahrens bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in den Verfahren C-189/22, C-741/21, C-687/21, C-667/21, C-340/21 und C-307/22.

    Gleiches gilt für die Vorlagefragen im Verfahren C-741/21, die sich damit befassen, ob Art. 82 DSGVO jede Beeinträchtigung der geschützten Rechtsposition umfasst bzw. wiederum Fragen der Bemessung und des Ausschlusses eines Ersatzanspruchs für immaterielle Schäden thematisieren.

  • OLG Stuttgart, 22.11.2023 - 4 U 20/23

    Schadensersatz für Datenleck bei Facebook

    Auszug aus OLG Dresden, 20.02.2024 - 4 U 1634/23
    Die Auffassung des OLG Stuttgart (Urteil vom 22.11.2023 - 4 U 20/23 - Rn 233 ff. - juris), das Feststellungsinteresse sei infolge des Kontrollverlusts über die Daten gegeben, teilt der Senat nicht.

    Soweit die Zulässigkeit der Feststellungsklage betroffen ist, weicht der Senat zudem von der Rechtsprechung des OLG Stuttgart (Urteil vom 22.11.2023 - 4 U 20/23, Rn 238 - juris) ab.

  • BGH, 29.06.2021 - VI ZR 52/18

    A) Dient der Betrieb eines einer bestimmten Person 'gewidmeten',

    Auszug aus OLG Dresden, 20.02.2024 - 4 U 1634/23
    Bei der Verletzung eines absoluten Rechtes genügt aber die ausreichende Möglichkeit des Eintrittes eines Schadens (vgl. BGH, Urteil vom 29.06.2021 - VI ZR 52/18, Rn. 30 - juris).

    Die Möglichkeit materieller Schäden reicht hier für die Annahme eines Feststellungsinteresses mithin aus (so BGH, Urteil vom 29.06.2021 - VI ZR 52/18, Rn. 30 - juris).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-340/21

    Natsionalna agentsia za prihodite - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz

    Auszug aus OLG Dresden, 20.02.2024 - 4 U 1634/23
    Entscheidend ist, dass es sich nicht um eine bloße subjektive Wahrnehmung handelt, die veränderlich ist und auch vom Charakter und von persönlichen Faktoren abhängt, sondern um die Objektivierung einer, wenn auch geringfügigen aber nachweisbaren Beeinträchtigung der physischen oder psychischen Sphäre oder des Beziehungslebens einer Person; die Art der betroffenen personenbezogenen Daten und die Bedeutung, die sie im Leben der betroffenen Person haben und vielleicht auch die Wahrnehmung, die die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt von dieser spezifischen, mit der Datenverletzung verbundenen Beeinträchtigung hat (vgl. Schlussanträge des GA P...... vom 27.04.2023 - C 340/21, Rn 83 - juris).

    Erforderlich ist vielmehr der konkrete Nachweis eines realen und sicheren emotionalen Schadens (vgl. Schlussanträge des Generalanwaltes P...... vom 27.04.2023 - C -340/21, Rn 82, 83, - juris).

  • EuGH - C-189/22 (anhängig)

    Scalable Capital

  • EuGH, 04.04.2017 - C-337/15

    Bürgerbeauftragter / Staelen - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der

  • BGH, 15.06.2021 - VI ZR 576/19

    Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO gegen eine

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 192/20

    Zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem

  • BGH, 26.09.2023 - VI ZR 97/22

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum Bestehen eines

  • BGH, 10.07.2014 - IX ZR 197/12

    Steuerberaterhaftung: Zulässigkeit einer Feststellungsklage des Mandanten auf

  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20

    A) Zur Bestimmtheit eines Klageantrags bei einem auf Erstbegehungsgefahr

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-300/21

    Österreichische Post (Préjudice moral lié au traitement de données personnelles)

  • BGH, 27.04.2021 - VI ZR 166/19

    Zur Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Veröffentlichung einer redaktionellen

  • BGH, 27.03.2023 - VI ZR 225/21

    Aussetzung des Verfahrens in Sachen VI ZR 225/21 (Löschung der Eintragung über

  • OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 33/23

    Keine Ansprüche gegen Meta (Facebook) nach Datenschutzvorfall

  • OLG Dresden, 04.10.2021 - 4 W 625/21

    1. Wird der Post eines Nutzers in einem sozialen Netzwerk automatisch gelöscht

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-182/22

    Scalable Capital - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen

  • OLG Dresden, 31.07.2023 - 4 W 396/23

    Streitwert einer Klage auf Entschädigung, Unterlassung und Auskunft wegen eines

  • OLG Dresden, 27.07.2023 - 4 W 388/23

    Streitwert einer Klage auf Entschädigung, Unterlassung und Auskunft wegen eines

  • EuGH, 04.05.2023 - C-60/22

    Bundesrepublik Deutschland (Boîte électronique judiciaire) - Vorlage zur

  • BGH, 22.10.2013 - XI ZR 42/12

    Rechtskraftwirkung einer Entscheidung gegen eine Bank wegen fehlerhafter

  • OLG Dresden, 05.12.2023 - 4 U 709/23
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